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Selbstzahlerbasis
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis
und wird nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen kann im Einzelfall möglich sein
und sollte vor Beginn der Behandlung mit der Versicherung geklärt werden.
Für Menschen, bei denen beispielsweise eine
spätere Verbeamtung oder der Abschluss einer
privaten Versicherung relevant ist, kann die Behandlung
auf Selbstzahlerbasis von Bedeutung sein.

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